Transparenz

Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Verantwortlich

SPD-Ortsverein Bad Kissingen
vertreten durch die Vorsitzenden Maren Schmitt und Hamdan Alhussein
Eichenstraße 14
97688 Bad Kissingen
Mobil: 0152 34233436
E-Mail: info@spdkg.de

Sponsor

Werbeplakate werden finanziert durch:
SPD-Ortsverein Bad Kissingen
vertreten durch die Vorsitzenden Maren Schmitt und Hamdan Alhussein Eichenstraße 14
97688 Bad Kissingen

Kontrollierende Einrichtung

Art der politischen Werbung

Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer, Plakate, Broschüren) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl im Jahr 2026. (Oberbürgermeisterwahl und Stadtratswahl)

Zeitraum der Veröffentlichung

voraussichtlich Oktober – März 2026 Plakatierung und Flyer ab 16.01.2025.

Standorte

2 Großflächenplakate: Kasernenstraße / Geschwister-Scholl-Platz nh. Universum Kino; Salinenparkplatz li. T. Ausfahrt Promenadestr. 4 Säulen: Baptist-Hoffmann-Str. / Seestr. Einf. Staatl. Berufsschule; Ludwigstraße gg. 2 Regentenbau, Ludwigsbrücke; Nordring / Erhardstraße - Betten Eckstein; Theaterplatz / Von-Hessing-Str.

Finanzierung

Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln finanziert. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland. Kosten: 6.909,97 Euro; gebucht vom 16.01. - 09.03.2026 (Übersicht siehe unten)

Anbieter und Herausgeber:

  • Beratende Agenturen (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne): Der Zweite Blick | Studio für Grafikdesign und DTP.

Herausgeber der Plakatflächen:

  • Tiefenbacher Außenwerbung

(Vermarktung und Veröffentlichung von Großflächen)

Druckdienstleister:

Verarbeitung personenbezogener Daten

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Archivierung

Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.